Belehrung
Be·leh·rung
<Belehrung, Belehrungen> die Belehrung SUBST1. das Belehren eine innerbetriebliche Belehrung durchführen
Arbeitsschutz-
Arbeitsschutz-
2. abwert. Zurechtweisung der Vorgang, dass jmd. jmdm. sagt, wie etwas richtig zu handhaben ist Ich habe deine ständigen Belehrungen satt.
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be•leh•ren
; belehrte, hat belehrt; [Vt]1. jemanden (über etwas (Akk)) belehren jemanden über etwas informieren: einen Verhafteten über seine Rechte belehren; Er ließ sich von ihr (darüber) belehren, was er zu tun hatte
2. jemanden eines Besseren belehren jemanden dazu bringen, eine falsche Meinung, eine ungünstige Absicht o. Ä. aufzugeben <sich eines Besseren belehren lassen>
|| zu
|| zu
1. Be•leh•rung die
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Belehrung
(bəˈleːrʊŋ)substantiv weiblich
Belehrung , Belehrungen
1. die Belehrung des Verhafteten über seine Rechte
2. eine Sicherheitsbelehrung des Personals über den Umgang mit Gefahrstoffen
3. Auf deine Belehrungen kann ich verzichten!
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Übersetzungen
Belehrung
indoctrination, edification, instructionBelehrung
instructionBelehrung
aanwijzing, consigne, instructieBelehrung
instruçãoBelehrung
instrucciónBelehrung
docendi facultasBelehrung
UndervisningBe|leh|rung
f <-, -en> → explanation, lecture (inf); (= Anweisung) → instruction (→ über +acc → about); (von Zeugen, Angeklagten) → caution; deine Belehrungen kannst du dir sparen → there’s no need to lecture me
Collins German Dictionary – Complete and Unabridged 7th Edition 2005. © William Collins Sons & Co. Ltd. 1980 © HarperCollins Publishers 1991, 1997, 1999, 2004, 2005, 2007