Arbeitslosenversicherung
Ạr•beits•lo•sen•ver•si•che•rung
die; eine Versicherung für den Fall, dass man seine Arbeit verliert und nicht sofort eine neue Arbeit findet. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden vom Lohn od. Gehalt abgezogen: Beamte zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung einTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
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