Arbeitsagentur
Ạr·beits·agen·tur
<Arbeitsagentur, Arbeitsagenturen> die Arbeitsagentur SUBST Agentur mit vielen Zweigstellen, welche insbesondere die Aufgabe hat, Arbeit zu vermitteln und ggf. Arbeitslosengeld zu zahlen; frühere Bezeichnung: ArbeitsamtPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Ạr•beits•agen•tur
die; eine (staatliche) Behörde, die Stellen (Arbeitsplätze) an Menschen ohne Arbeit vermittelt ≈ Arbeitsamt|| NB: Die Bezeichnung „Arbeitsamt“ war bis zum 31. 12. 2003 üblich
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