Allgemeinwissen
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Ạll·ge·mein·wis·sen
<Allgemeinwissens> das Allgemeinwissen SUBST kein Plur. das allgemeine Wissen aus den unterschiedlichen Lebensbereichen, das nicht in ein einzelnes Fachgebiet fällt Jeder Vortrag setzt ein gewisses Allgemeinwissen der Zuhörer voraus.PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
ạll•ge•mein
Adj1. nur attr, nicht adv; allen (od. den meisten) Leuten gemeinsam, von allen ausgehend <das Interesse, die Meinung>: auf allgemeinen Wunsch
2. nur adv; bei allen, von allen ≈ überall (3) ↔ nirgends <allgemein bekannt, beliebt, üblich (sein); es wird allgemein berichtet, erzählt, gefordert, dass …>: ein allgemein erwartetes Ergebnis
3. nur attr oder adv; alle od. alles betreffend, für alle bestimmt <eine Bestimmung, eine Verordnung; die (politische, wirtschaftliche) Lage, die Not; die Geschäfts-, die Lieferbedingungen>: das allgemeine Wahlrecht
|| K-: Allgemeingültigkeit
|| K-: Allgemeingültigkeit
4. nicht auf Details eingehend od. beschränkt ↔ speziell <eine Aussage, ein Begriff; ein Überblick>: eine allgemein gehaltene Definition
|| K-: Allgemeinwissen
|| K-: Allgemeinwissen
5. oft pej; ohne konkreten Inhalt ≈ banal, oberflächlich <eine Formulierung; Redensarten>: Allgemeines Geschwätz hilft bei der Lösung eines Problems nicht weiter
6. im Allgemeinen in den meisten Fällen ≈ im Großen und Ganzen
7. allgemein verständlich für alle gut verständlich <eine Erklärung, eine Erläuterung, eine Anweisung; sich allgemein verständlich ausdrücken>
|| hierzu ạll•ge•mein•gül•tig, ạll•ge•mein gụ̈l•tig Adj; ạll•ge•mein•ver•bind•lich, ạll•ge•mein ver•bịnd•lich Adj
|| hierzu ạll•ge•mein•gül•tig, ạll•ge•mein gụ̈l•tig Adj; ạll•ge•mein•ver•bind•lich, ạll•ge•mein ver•bịnd•lich Adj
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