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zustehen |
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zu·ste·hen <steht zu, stand zu, hat zugestanden, ist zugestanden> I. (ohne OBJ) etwas steht jmdm. zu jmdm. als Recht zukommen Darüber steht dir kein Urteil zu., Ihm steht die Hälfte des Erbes zu. II. (mit ES) es steht jmdm. zu als Recht zukommen Es steht ihm nicht zu, darüber zu urteilen. zu•ste•hen (hat/südd (A) (CH) ist) [Vi] etwas steht jemandem zu jemand hat das Recht, etwas zu bekommen: Der Ehefrau steht die Hälfte des Erbes zu zustehen verb intransitive zustehen [ˈʦuːʃteːən] (Note: trennbar, unreg., Perfekt auch mit sein) etw. steht jdm zu
jd hat Anspruch / das Recht auf etw. das ihm zustehende Erbe Wie viele Sitze stehen der SPD im Stadtrat zu? Es steht dir nicht zu, darüber zu urteilen. Übersetzungen
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