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Deutsches Wörterbuch / German Dictionary
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zuständig

0,06 sec.
zu·stän·dig
Adj. zu·stän·dig
1. verpflichtet und berechtigt, etwas zu tun Wer ist heute für das Essen zuständig?, Welches Amt ist für diese Genehmigung zuständig?, die für die Bearbeitung des Antrags zuständige Stelle, etwas an den Zuständigen weiterleiten
2. schuld an etwas sein Wer ist dafür zuständig, dass die Scheibe kaputt ist?, Wir versuchen herauszufinden, wer für die Verspätung zuständig ist.

zu•stän•dig Adj; (für jemanden/etwas) zuständig verpflichtet und berechtigt, bestimmte Entscheidungen zu treffen od. etwas zu tun <der Beamte, die Behörde, das Gericht, die Stelle>: für die Bearbeitung eines Falles zuständig sein; Wer ist dafür zuständig, dass wir so lange warten mussten?; Das Standesamt ist dafür zuständig, Geburtsurkunden auszu stellen
|| hierzu Zu•stän•dig•keit die; Zu•stän•dig•keits•be•reich der
zuständig
adjective zuständig [ˈʦuːʃtɛndɪç] verantwortlich mit der Aufgabe, etw. zu bearbeiten und Entscheidungen zu treffen
Für diesen Fall bin ich nicht zuständig.
die zuständige Sachbearbeiterin
noun feminine Zuständigkeit [ˈʦuːʃtɛndɪçkait] (Zuständigkeit; Zuständigkeiten)
1  (Zustand)
die Zuständigkeit eines Gerichts für einen Fall bezweifeln
2  (Bereich)
Fällt das in Ihre Zuständigkeit?
Übersetzungen
zuständig compétent, qualifié
zuständig ilgili, yetkili
zuständig competente
zu|stän|dig
adj (= verantwortlich)responsible; (= entsprechend) Amt etcappropriate, relevant; (= Kompetenz habend)competent (form, Jur); dafür ist er zuständigthat’s his responsibility; der dafür zuständige Beamtethe official responsible for or in charge of such matters; zuständig sein (Jur) → to have jurisdiction; in erster Instanz zuständig sein (Jur) → to have original jurisdiction; nach einer Stadt zuständig sein (Aus form) (= wohnhaft sein)to be domiciled in a town; (= Wohnrecht haben)to have the right of domicile in a town

zuständigrelevant
zuständigresponsible

sachliche Zuständigkeitcompetence ratione materiae
sachliche Zuständigkeitsubject-matter jurisdiction
[Zuständigkeit für die Klage des Staates im Namen Dritter]parens patriae jurisdiction


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