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zusprechen |
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zu·spre·chen <sprichst zu, sprach zu, hat zugesprochen> I. (mit OBJ) jmd. spricht jmdm. jmdn./etwas zu rechtsw.: gerichtlich jmdm. jmdn. oder etwas zuteilen Das Kind wurde der Mutter zugesprochen., Das gesamte Erbe wurde der Frau zugesprochen. II. (mit OBJ/ohne OBJ) jmd. spricht jmdm. etwas zu mit Worten irgendwie auf jmdn. einwirken, um ihm zu helfen oder zu beruhigen jemandem Mut zusprechen, jemandem Trost zusprechen, Er versuchte ihr besänftigend/gut zuzusprechen. III. (ohne OBJ) jmd. spricht etwas Dat. zu (geh.) etwas gerne und in größeren Mengen zu sich nehmen dem Alkohol zusprechen, Sie hatten dem Essen tüchtig zugesprochen. zu•spre•chen (hat) [Vt] 1. jemand/etwas spricht jemandem etwas zu eine Behörde o. Ä. entscheidet offiziell, dass jemand etwas bekommen soll <jemandem ein Erbe, einen Preis, ein Recht zusprechen>: Nach der Scheidung sprach das Gericht (das Sorgerecht für) die Kinder der Mutter zu; [Vi] 2. etwas (Dat) (irgendwie) zusprechen von etwas (eine bestimmte Menge) essen od. trinken: Die Gäste sprachen dem Essen tüchtig, kräftig, fleißig zu; [Vt/i] 3. jemandem (etwas) zusprechen freundlich mit jemandem reden, damit bestimmte (positive) Gefühle in ihm entstehen <jemandem Mut, Trost zusprechen; jemandem begütigend, beruhigend, besänftigend, gut zusprechen> zusprechen verb zusprechen [ˈʦuːʃprɛçən] (Note: trennbar, unreg.)
1 Erbe, Recht usw.offiziell zuerkennen Die Kinder wurden dem Vater zugesprochen. 2 Mut, Hoffnung, Trost usw.mit Worten ein positives Gefühl geben Sie sprach ihm Mut zu. einem ängstlichen Kind gut / beruhigend zusprechen Übersetzungen zusprechen otorgar zusprechen conferire, aggiudicare
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