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wahlberechtigt |
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wahl·be·rech·tigt Adj. wahl·be·rech·tigt berechtigt, an Wahlen teilzunehmen Mit 18 Jahren ist man in Deutschland wahlberechtigt., Wahlberechtigt sind nur Mitglieder des Vereins. Wahlberechtigte wahl•be•rech•tigt Adj; nicht adv; mit dem Recht, zu wählen2 (2) || hierzu Wahl•be•rech•ti•gung die Übersetzungen Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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