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wählbar |
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wähl·bar Adj. wähl·bar 1. pol.: berechtigt, in ein Amt oder eine Funktion gewählt2 zu werden Das Gesetz bestimmt, in welchem Alter man wählbar ist. 2. so, dass etwas zur Auswahl steht Die Farbe/Das Muster des Bezuges ist frei wählbar. Wählbarkeit wähl•bar Adj; nicht adv; dazu berechtigt, gewählt2 (1) zu werden || hierzu Wähl•bar•keit die; nur Sg Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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