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Vormundschaft |
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Vor·mund·schaft die <Vormundschaft, Vormundschaften> rechtsw.: die Wahrnehmung der rechtlichen Vertretung von Kindern, geistig kranken Menschen und entmündigten Erwachsenen Die Vormundschaft für seine an der Alzheimer-Krankheit erkrankte Mutter übernahm der jüngste Sohn. Vor•mund•schaft die; -, -en; das rechtliche Verhältnis zu einem Kind ohne Eltern od. zu einem geistig kranken Menschen, für die man Entscheidungen trifft <jemandem die Vormundschaft übertragen, entziehen; jemanden unter Vormundschaft stellen; unter Vormundschaft stehen>: Als seine Eltern starben, übernahm sein Onkel die Vormundschaft für ihn || K-: Vormundschaftsgericht Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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