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Vormund |
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Vor·mund der <Vormunds (Vormundes), Vormunde/Vormünder> rechtsw.: jmd., der ein Kind, einen geistig kranken Menschen oder einen entmündigten Erwachsenen rechtlich vertritt Vor•mund der; -(e)s, -e/Vor•mün•der; jemand, der für ein Kind die Eltern vertritt od. für einen geistig kranken Menschen Entscheidungen trifft (u. für ihn z. B. Verträge unterschreibt) <jemanden zum Vormund bestellen> Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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