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vor·la·den <lädst vor, lud vor, hat vorgeladen> (mit OBJ) jmdn. vorladen amtsspr.: jmdn. dazu auffordern, vor Gericht oder bei der Polizei zu erscheinen Sie wurde vom Gericht/von der Polizei als Zeugin vorgeladen. vor•la•den (hat) [Vt] meist jemand wird vorgeladen jemand wird offiziell aufgefordert, besonders vor einem Gericht od. der Polizei zu erscheinen <jemand wird als Zeuge, zur Verhandlung vorgeladen> || hierzu Vor•la•dung die Übersetzungen vorladen citar
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