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verweisen |
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ver·wei·sen <verweist, verwies, hat verwiesen> I. (mit OBJ) jmd. verweist (jmdn.) auf etwas Akk. hinweisen, aufmerksam machen Der Professor verwies seine Studenten auf eine vertiefende Übung im nächsten Semester., Ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf die frühen Romane dieses Autors. II. (mit OBJ) 1. jmd. verweist jmdn. an jmdn./etwas veranlassen, dass man sich an eine andere Person oder Abteilung wenden soll Man verwies mich an die Geschäftsleitung. 2. jmd. verweist jmdn. etwas Gen. den Aufenthalt an einem bestimmten Ort verbieten Man verwies ihn des Landes., Der Spieler wurde des Platzes/vom Platz verwiesen. ver•wei•sen; verwies, hat verwiesen; [Vt/i] 1. (jemanden) auf etwas (Akk) verweisen jemanden auf etwas aufmerksam machen ≈ hinweisen: den Leser auf eine Abbildung, auf ein anderes Buch verweisen; [Vt] 2. jemanden an jemanden/etwas verweisen jemandem eine andere Person od. Stelle nennen, an die er sich wenden soll: jemanden an die zuständige Abteilung, Behörde verweisen 3. jemanden irgendwohin verweisen jemandem verbieten, irgendwo zu bleiben <jemanden des Landes, von der Schule verweisen>: Der Spieler wurde nach dem schweren Foul des Feldes verwiesen 4. jemanden in die/seine Grenzen/Schranken verweisen jemanden energisch darauf aufmerksam machen, dass er sich nicht alles erlauben kann
Übersetzungen verweisen admonester, engager, exhorter, gronder, reprendre, réprimander
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