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Verwaltungsbezirk |
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Ver·wạl·tungs·be·zirk der <Verwaltungsbezirks (Verwaltungsbezirkes), Verwaltungsbezirke> einer behördlichen Verwaltung1 unterstellter Bezirk Be•zịrk der; -(e)s, -e 1. ein Gebiet, das für einen bestimmten Zweck od. durch ein bestimmtes Merkmal abgegrenzt ist ≈ Gegend <ein ländlicher, städtischer Bezirk; ein Gebiet in Bezirke aufteilen/unterteilen>: die Kunden eines Bezirks betreuen || K-: Bezirksgrenze, Bezirkskrankenhaus, Bezirksliga || -K: Polizeibezirk, Stadtbezirk, Verwaltungsbezirk 2. (D) ein Gebiet mit seinen Behörden innerhalb einiger Bundesländer ≈ Regierungsbezirk: Bayern ist in sieben Bezirke unterteilt || K-: Bezirksregierung 3. (A) (CH) ein Gebiet mit seinen Behörden innerhalb eines Bundeslandes bzw. Kantons Ver•wạl•tung die; -, -en 1. Kollekt; alle Ämter und Behörden in einer Gemeinde, einem Staat <die öffentliche, staatliche, kommunale Verwaltung> || K-: Verwaltungsakt, Verwaltungsbeamte, Verwaltungsbezirk, Verwaltungsreform, Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsakt, Verwaltungsbeamter, Verwaltungsbezirk, Verwaltungsreform, Verwaltungsvorschrift) || -K: Gemeindeverwaltung, Schulverwaltung, Zentralverwaltung 2. nur Sg; das Verwalten <mit der Verwaltung einer Sache betraut sein, werden; etwas steht unter staatlicher Verwaltung> 3. Kollekt; die Abteilung in einer Firma, die für die Bilanzen und für das Personal verantwortlich ist <in der Verwaltung arbeiten> || K-: Verwaltungsangestellte, Verwaltungsaufgaben, Verwaltungsgebäude (Verwaltungsangestellter, Verwaltungsaufgaben, Verwaltungsgebäude) || -K: Personalverwaltung 4. das Gebäude od. die Räume, in denen die Verwaltung (3) ist
Übersetzungen Verwaltungsbezirk yönetim bölgesi
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