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Verteidigungsministerium |
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Ver·tei·di·gungs·mi·nis·te·rium das <Verteidigungsministeriums, Verteidigungsministerien> das Ministerium, das mit den Fragen der (militärischen) Verteidigung des eigenen Landes beschäftigt ist Mi•nis•te•ri•um das; -s, Mi•nis•te•ri•en [-jən]; eine der höchsten Behörden in einem Staat, die für einen bestimmten Bereich der Verwaltung verantwortlich ist: das Ministerium für Wissenschaft und Forschung; ein Sprecher des Ministeriums || -K: Außenministerium, Finanzministerium, Innenministerium, Justizministerium, Verteidigungsministerium, Wirtschaftsministerium Ver•tei•di•gung die; -; nur Sg 1. die Handlungen, mit denen man jemanden/etwas verteidigt (1) || K-: Verteidigungsbereitschaft, Verteidigungszustand || -K: Landesverteidigung 2. Kollekt; das Militär (in Zeiten des Friedens): immense Summen für die Verteidigung ausgeben || K-: Verteidigungsausgaben, Verteidigungsbündnis, Verteidigungsetat, Verteidigungshaushalt, Verteidigungsminister, Verteidigungsministerium 3. das Verteidigen (2), Sichverteidigen (2) <etwas zu jemandes/seiner Verteidigung sagen, vorbringen> || K-: Verteidigungsschrift 4. die Vertretung (durch einen Rechtsanwalt) vor Gericht <das Recht auf Verteidigung; jemandes Verteidigung (vor Gericht) übernehmen; mit jemandes Verteidigung beauftragt sein> 5. ein od. mehrere Rechtsanwälte, die einen Angeklagten vor Gericht verteidigen ↔ Anklage: Die Verteidigung hat das Wort 6. Kollekt; die Spieler einer Mannschaft, die den Gegner daran hindern wollen, ein Tor zu erzielen ≈ Abwehr ↔ Sturm
Übersetzungen Verteidigungsministerium Savunma Bakanlığı
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