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vereint |
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ver·eint Adj. ver·eint (Part. Perf. zu "vereinen") (≈ vereinigt) so, dass Verschiedenes zu einer Einheit zusammengefasst ist Wir können die Probleme des Arbeitsmarktes nur mit vereinten Kräften lösen. Großschreibung→R 3.17 die Vereinten Nationen auch: UN(O) (United Nations Organization). Als Vertragsorganisation souveräner und gleichberechtigter Nationen wurden die Vereinten Nationen am 26.06.1945 auf der UN-Konferenz von San Francisco gegründet. Sie stehen allen friedliebenden Staaten offen, wenn diese einen Antrag stellen. Mitglied wurde die Bundesrepublik im Jahre 1973. Hauptziel ist die Sicherung des Weltfriedens. Dabei vermitteln sie in Konfliktsituationen. Sie entsenden UN-Streitkräfte oder verhängen diplomatische, wirtschaftliche und militärische Sanktionen. Den Vereinten Nationen steht ein Generalsekretär vor. Politisch wichtigstes Organ ist der Sicherheitsrat (Security Council), der auch Weltsicherheitsrat genannt wird. Er trägt vornehmlich zur Wahrung des Friedens bei. Ferner zu nennen sind der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council), der die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und Zusammenarbeit fördern soll, die Welthandelskonferenz, der Internationale Gerichtshof und als Sonderorganisation die UNESCO (übersetzt: "Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur"). ver•eint 1. Partizip Perfekt; ↑ vereinen 2. Adj; meist in die Vereinten Nationen eine Organisation, der die meisten Staaten der Erde angehören und deren Ziel es ist, Frieden auf der Welt zu schaffen und zu erhalten; Abk UNO, UN
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