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verbürgen |
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ver·bụ̈r·gen <verbürgst, verbürgte, hat verbürgt> I. (mit OBJ) jmd./etwas verbürgt etwas (≈ garantieren) für etwas Sicherheit geben, etwas bestätigen Das Gesetz verbürgt diese Rechte. II. (mit SICH) jmd. verbürgt sich für jmdn./etwas persönlich für jmdn. oder etwas garantieren Ich verbürge mich dafür, dass ... ver•bụ̈r•gen; verbürgte, hat verbürgt; [Vt] 1. (jemandem) etwas verbürgen ≈ garantieren: in der Verfassung verbürgte Grundrechte; [Vr] 2. sich für jemanden/etwas verbürgen ≈ für jemanden/etwas garantieren: Ich verbürge mich dafür, dass er die Wahrheit sagt
|| ► Bürge Übersetzungen verbürgen assurer, cautionner, garantir verbürgen borg staan voor, garanderen, sponsoren, waarborgen verbürgen sich - für -e kefil olmak verbürgen assicurare, garantire ver|bụ̈r|gen ptp <verbụ̈rgt> vr sich für jdn/etw verbürgen → to vouch for sb/sth; ich will mich nicht dafür verbürgen, dass das stimmt → I cannot guarantee that this is correct vt (= gewährleisten) Freiheit, Recht, Unterstützung → to guarantee; ein verbürgtes Recht → an established right (Fin: = bürgen für) Kredit, Mietausfälle → to guarantee (= dokumentieren) eine verbürgte Nachricht → a confirmed report; historisch verbürgt sein → to be historically documented; dokumentarisch verbürgt sein → to be backed up by documentary evidence
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