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Untertan |
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Ụn·ter·tan der <Untertans/Untertanen, Untertanen> gesch.: Untergebene(r) eines Königs oder Fürsten, der/die seinem/ihrem Herrn zu absoluten Gehorsam verpflichtet ist Der König ließ seinen Untertanen die Neuigkeit verkünden. ụn·ter·tan sich etwas untertan machen (geh.) etwas seinem Willen unterwerfen sich die Natur/die Erde untertan machen Ụn•ter•tan der; -s/-en, -en; hist; der Bürger eines absolutistisch regierten Staates: die Untertanen des Königs; Wir sind doch keine Untertanen! (= wir haben doch bestimmte Rechte) || NB: der Untertan; den, dem Untertan/Untertanen; des Untertans/Untertanen || hierzu Ụn•ter•ta•nin die; -, -nen ụn•ter•tan Adj; nur in 1. sich (Dat) etwas untertan machen geschr; erreichen, dass man etwas beherrscht ≈ sich etwas dienstbar machen: sich die Natur untertan machen 2. jemandem untertan sein hist; von einem Herrscher (besonders im absolutistisch regierten Staat) ganz abhängig sein Untertan noun masculine Untertan (Untertans; Untertanen; Untertanen) [ˈʊntɐtaːn] eines Königs, Fürsten usw.jd, der im Land eines Herrschers lebt und tun muss, was der befiehlt
Der neue Kaiser trat vor seine Untertanen und ließ sich bejubeln. Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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