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unterordnen |
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ụn·ter·ord·nen <ordnest unter, ordnete unter, hat untergeordnet> I. (mit OBJ) 1. jmd. ordnet jmdn./etwas jmdm./etwas unter jmdn. oder etwas unter jmds. Leitung stellen Er wurde dem Abteilungsleiter untergeordnet., Diese Einrichtung ist dem Innenministerium untergeordnet. 2. jmd. ordnet etwas etwas Dat. unter etwas im Vergleich zu etwas als zweitrangig betrachten seine eigenen Wünsche dem gemeinsamen Ziel unterordnen 3. jmd. ordnet jmdn./etwas etwas Dat. unter jmdn. oder etwas in ein System einordnen in der biologischen Klassifikation Menschen den Säugetieren unterordnen, Wo sind diese Pflanzen unterzuordnen? II. (mit SICH) jmd. ordnet sich (jmdm./etwas) unter sich unter jmds. Leitung stellen und ausführen, was befohlen wird Er beansprucht die Führung, alle anderen haben sich unterzuordnen., Sie hat Schwierigkeiten sich unterzuordnen. ụn•ter•ord•nen (hat) [Vr] 1. sich (jemandem) unterordnen jemanden als Anführer od. Leiter akzeptieren und das tun, was er will <sich nicht unterordnen können>; [Vt] 2. jemanden/etwas jemandem/etwas unterordnen jemanden/etwas unter die Leitung von jemandem/etwas stellen: Die Behörde wurde dem Außenministerium untergeordnet || NB: oft im Passiv! 3. etwas etwas (Dat) unterordnen etwas zugunsten einer (wichtigeren) Sache (vorläufig) als zweitrangig betrachten od. behandeln: als Politiker seine persönlichen Interessen der Partei unterordnen
Übersetzungen unterordnen to subordinate
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