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unmündig |
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ụn·mün·dig Adj. ụn·mün·dig 1. nicht in der Lage, selbst Entscheidungen zu treffen ein unmündiges Kind 2. rechtsw.: noch nicht erwachsen jemanden für unmündig erklären (lassen) jmdn. entmündigen ụn•mün•dig Adj 1. nicht adv; <ein Kind> so, dass es vor dem Gesetz noch nicht als erwachsen gilt 2. nicht fähig, selbstständig Entscheidungen zu treffen 3. jemanden für unmündig erklären ≈ jemanden entmündigen
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