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Strafbefehl |
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Straf·be·fehl der <Strafbefehls (Strafbefehles), Strafbefehle> rechtsw.: eine Strafe, die bei einer geringen Straftat vom Gericht ohne Verhandlung ausgesprochen wird Straf•be•fehl der; Jur; eine Strafe für geringe Delikte, die ein Gericht auf Antrag des Staatsanwaltes ohne Verhandlung ausspricht Übersetzungen
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