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Selbstjustiz |
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Sẹlbst·jus·tiz die (kein Plur.) rechtsw.: illegale Handlung, bei der eine Person, die von einem Verbrechen betroffen ist, selbst den Täter bestraft Die Frau des Opfers übte Selbstjustiz und erschoss den Täter nach der Verhandlung. Sẹlbst•jus•tiz die; nur Sg, Jur; illegale Handlungen, mit denen Leute jemanden für ein Delikt bestrafen, ohne dies dem Gericht zu überlassen <Selbstjustiz üben> Übersetzungen
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