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rechtskräftig |
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rẹchts·kräf·tig Adj. rẹchts·kräf·tig rechtsw.: rechtlich (end)gültig ein rechtskräftiges Urteil, ein rechtskräftig verurteilter Straftäter rẹchts•kräf•tig Adj; durch ein Gericht endgültig entschieden <ein Urteil; jemanden rechtskräftig verurteilen> || hierzu Rẹchts•kräf•tig•keit die; nur Sg Übersetzungen
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