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rechtsfähig |
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rẹchts·fä·hig Adj. rẹchts·fä·hig rechtsw.: nach der Rechtsordnung fähig, als natürliche oder juristische Person Träger von Rechten und Pflichten zu sein Eine natürliche Person wird durch die Geburt rechtsfähig, eine juristische Person durch staatliche Genehmigung. Rechtsfähigkeit rẹchts•fä•hig Adj; ohne Steigerung, Jur; fähig, Rechte und Pflichten zu haben: eine rechtsfähige Organisation || hierzu Rẹchts•fä•hig•keit die; nur Sg Übersetzungen
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