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Rechtsanwältin |
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Rẹchts·an·walt, Rẹchts·an·wäl·tin der <Rechtsanwalts (Rechtsanwaltes), Rechtsanwälte> jmd., der eine juristische Ausbildung besitzt und berufsmäßig die rechtlichen Interessen von Klienten (vor Gericht) vertritt sich einen Rechtsanwalt nehmen Rẹchts•an•walt der; jemand, dessen Beruf es ist, andere über die Gesetze zu informieren und Leute in einem Gerichtsprozess zu vertreten <sich einen Rechtsanwalt nehmen; einen Rechtsanwalt konsultieren> || K-: Rechtsanwaltsbüro, Rechtsanwaltskanzlei || hierzu Rẹchts•an•wäl•tin die Übersetzungen
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