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Postbeamte |
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Be•ạm•te der; -n, -n; jemand (z. B. ein Lehrer od. Polizist), der im Dienst des Staates arbeitet und dadurch bestimmte Rechte (z. B. Anstellung auf Lebenszeit, Anspruch auf Pension) und Pflichten (z. B. Verfassungstreue, Streikverbot) hat || K-: Beamtenanwärter, Beamtenbeleidigung, Beamtenlaufbahn || -K: Finanzbeamte, Kriminalbeamte, Polizeibeamte, Postbeamte, Verwaltungsbeamte, Zollbeamte || NB: ein Beamter; der Beamte; den, dem, des Beamten || hierzu Be•ạm•tin die; -, -nen || ► Amt Pọst1® die; -; nur Sg 1. eine (öffentliche) Institution, die besonders Briefe und Pakete befördert <bei der Post arbeiten, sein; etwas mit der Post schicken> || K-: Postangestellte, Postauto, Postbeamte, Postsparbuch, Postsparkasse, Poststempel (Postangestellter, Postauto, Postbeamter, Postsparbuch, Postsparkasse, Poststempel) || -K: Bundespost 2. ≈ Postamt <auf die/zur Post gehen; etwas auf die/zur Post bringen>: Wann macht die Post auf?
|| ID 'ab (geht) die Post gespr; verwendet, wenn jemand sofort losfährt od. losfahren soll od. wenn etwas sofort beginnt od. beginnen soll Übersetzungen
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