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Plädoyer |
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Plä·do·y·er das [plɛdo̯aˈje:] <Plädoyers, Plädoyers> 1. rechtsw.: abschließende Erklärung des Staatsanwalts oder Verteidigers bei einem Gerichtsprozess, in der alle Argumente zusammengefasst sind ein Plädoyer halten 2. (geh.) Rede, in der man sich stark für oder gegen etwas ausspricht ein Plädoyer für die Jugend/die Gleichberechtigung halten Plä•do•yer [plɛdoa'jeː] das; -s, -s 1. Jur; die Rede, die der Staatsanwalt od. der Verteidiger vor Gericht hält, bevor das Urteil gesprochen wird <ein (glänzendes) Plädoyer halten> 2. ein Plädoyer für/gegen etwas geschr; eine Rede, in der jemand Argumente und Beweise für od. gegen etwas bringt: ein Plädoyer für mehr Gleichberechtigung; ein Plädoyer gegen die Todesstrafe
Thesaurus Plädoyer: Schlussrede, Schlussvortrag Übersetzungen Plädoyer fundamento Plädoyer Anbringende Plädoyer motivo Plädoyer zarzut Plädoyer plaidoyer Plädoyer טיעון Plä|do|yer
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