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Pflichtverteidiger |
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Pflịcht·ver·tei·di·ger, Pflịcht·ver·tei·di·ge·rin der <Pflichtverteidigers, Pflichtverteidiger> rechtsw.: (≈ Offizialverteidiger) Verteidiger, den ein Gericht im Strafverfahren zur Verfügung stellt, wenn der Angeklagte keinen eigenen Verteidiger hat Pflịcht•ver•tei•di•ger der; ein Rechtsanwalt, den das Gericht für einen Angeklagten ausgewählt hat (besonders weil der Angeklagte kein Geld hat) || hierzu Pflịcht•ver•tei•di•ge•rin die Übersetzungen Pflichtverteidiger assigned counsel
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