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Notar |
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No·tar, No·ta·rin der <Notars, Notare> rechtsw.: ein Jurist, der die Echtheit von Dokumenten beglaubigt und Rechtsgeschäfte beurkundet einen Kaufvertrag vor dem Notar abschließen, Vor dem Notar sind erschienen: ... No•tar der; -s, -e; ein Jurist, der beruflich bestätigt (beglaubigt), dass Dokumente echt sind, der Testamente ausarbeitet usw || hierzu No•ta•rin die; -, -nen Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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