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Nichterscheinen |
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Nịcht·er·schei·nen das <Nichterscheinens> (kein Plur.) amtsspr.: der Sachverhalt, dass jmd. nicht persönlich bei einer Behörde, in einem Amt o.Ä. erscheint, obwohl er dazu aufgefordert wurde Bei Nichterscheinen erfolgt eine Bußgeldforderung. Nịcht•er•schei•nen das; nur Sg, Adm geschr; die Tatsache, dass jemand nicht bei einer Behörde erscheint, obwohl er dazu aufgefordert worden ist: Wegen Nichterscheinens des Angeklagten wurde der Prozess vertagt Übersetzungen Nichterscheinen nonattendance
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