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Nebenkläger |
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Ne·ben·klä·ger, Ne·ben·klä·ge·rin der <Nebenklägers, Nebenkläger> rechtsw.: jmd., der in einem Prozess vor einem Gericht zusätzlich zu dem Staatsanwalt Klage erhebt, weil er selbst schwer von der Straftat betroffen ist Ne•ben•klä•ger der; Jur; jemand, der in einem Prozess außer dem Staatsanwalt ebenfalls klagt (4), weil er selbst (von der Straftat) betroffen ist Übersetzungen
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