| Deutsches Wörterbuch / German Dictionary 1.770.818.739 Besucher. |
|
meineidig |
0,03 sec. |
|
mein·ei·dig Adj. mein·ei·dig rechtsw.: so, dass man einen Meineid geleistet hat mein•ei•dig Adj; ohne Steigerung, nicht adv; <ein Zeuge> so, dass er einen Meineid geschworen hat: Der Zeuge war meineidig und wurde deshalb bestraft Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
|
| Kostenlose Hilfsmittel: |
Für Surfer:
Browser Erweiterung |
Wort des Tages |
Hilfe
Für Webmaster: Kostenloser Inhalt | Vernetzung | Nachschlagefeld | Doppelklicken zum Nachschlagen | Werden Sie ein Partner |
|---|