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Lehrstuhlinhaber |
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Ịn•ha•ber der; -s, - 1. der Eigentümer besonders eines Geschäftes od. Lokals: Das Lokal hat den Inhaber gewechselt || -K: Alleininhaber; Fabrikinhaber, Firmeninhaber, Geschäftsinhaber; Lizenzinhaber, Wohnungsinhaber 2. jemand, der ein Amt, eine Funktion o. Ä. (inne)hat
|| -K: Amtsinhaber, Lehrstuhlinhaber, Rekordinhaber || hierzu Ịn•ha•be•rin die; -, -nen Übersetzungen Lehrstuhlinhaber professor
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