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landläufig |
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lạnd·läu·fig Adj. lạnd·läu·fig (nur attr.) (≈ üblich) so, wie es allgemein als normal angesehen wird Sie bilden keine Familie im landläufigen Sinne, sondern eine freie Lebensgemeinschaft., nach landläufiger Meinung lạnd•läu•fig Adj; nur attr oder adv; so, wie es die Mehrzahl der Menschen denkt od. glaubt ≈ gängig, üblich <die Meinung, Vorstellungen, Ansichten>: Im landläufigen Sinn versteht man unter „Person“ etwas anderes als im juristischen Sinn Übersetzungen
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