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Kurzschlusshandlung |
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Kụrz·schluss·hand·lung die <Kurzschlusshandlung, Kurzschlusshandlungen> unüberlegte, im Affekt begangene Handlung Kụrz•schluss der 1. eine (unabsichtliche) Verbindung zwischen zwei Leitungen, die eine Störung bewirkt <ein Gerät hat einen Kurzschluss>: Als das Kind mit der Steckdose spielte, verursachte es einen Kurzschluss und wurde schwer verletzt 2. eine unüberlegte Handlung o. Ä., bei der man aus Wut, Angst o. Ä. etwas Falsches tut: Die Fahrerflucht nach dem Unfall war ein Kurzschluss || K-: Kurzschlusshandlung, Kurzschlussreaktion Hạnd•lung1 die; -, -en 1. der Ablauf od. das Resultat dessen, was jemand tut od. getan hat ≈ Tat <eine unbedachte, (un)überlegte, unreflektierte, strafbare Handlung; eine symbolische Handlung; eine Handlung begehen, bereuen>: sich zu kriegerischen Handlungen provozieren lassen || K-: Handlungsfreiheit, Handlungsspielraum, Handlungsweise || -K: Amtshandlung, Gewalthandlung; Kurzschlusshandlung, Willkürhandlung 2. meist Sg; die Abfolge der einzelnen Geschehnisse, Handlungen (1), die die Basis einer Geschichte, eines Romans, Dramas od. Films bilden <eine spannende, langweilige, verwickelte Handlung>: Der Film ist ziemlich langweilig, da er zu wenig Handlung hat || K-: Handlungsablauf, Handlungskette || -K: Haupthandlung, Nebenhandlung || zu 1. hạnd•lungs•fä•hig Adj; nicht adv; zu 2. hạnd•lungs•arm Adj; nicht adv; hạnd•lungs•reich Adj; nicht adv
|| ► handeln2 Übersetzungen
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