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Kommissionär |
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Kom·mis·si·o·när, Kom·mis·si·o·nä·rin der <Kommissionärs, Kommissionäre> wirtsch.: Kaufmann, der Waren in eigenem Namen auf fremde Rechnungen kauft und verkauft Kom•mis•si•on [-'sjoːn] die; -, -en 1. Kollekt; eine Gruppe von Personen (innerhalb einer größeren Organisation), die offiziell den Auftrag hat, gemeinsam eine bestimmte Aufgabe, ein bestimmtes Problem zu lösen ≈ Ausschuss <Personen bilden eine Kommission>: Die Kommission ist damit beauftragt, die Ursachen für die Katastrophe herauszufinden || K-: Kommissionsmitglied || -K: Kontrollkommission, Musterungskommission, Prüfungskommission, Untersuchungskommission; Regierungskommission 2. in Kommission in Auftrag (damit es (gegen eine Gebühr) für den Besitzer verkauft wird) <etwas in Kommission nehmen, verkaufen, haben> || K-: Kommissionsgeschäft, Kommissionshandel, Kommissionsware || zu 2. Kom•mis•si•o•när der; -s, -e
Übersetzungen Kommissionär комиссионер Kommissionär Kommissionär Kom|mis|si|o|när m <-s, -e>, Kom|mis|si|o|nä|rin f <-, -nen> → commission agent; (im Verlagswesen) → wholesale bookseller, wholesaler
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