| Deutsches Wörterbuch / German Dictionary 1.802.493.678 Besucher. |
|
Klageschrift |
0,02 sec. |
|
Kla·ge·schrift die <Klageschrift, Klageschriftn> rechtsw.: förmliches, bei Gericht einzureichendes Dokument, das klagende und beklagte Parteien, das Gericht und die genaue Begründung der Klage nennt Kla•ge die; -, -n 1. geschr; laute Worte, mit denen man zu erkennen gibt, dass man Kummer od. Schmerzen hat ↔ Jubel: in laute Klagen ausbrechen 2. Klage (über jemanden/etwas) Worte, mit denen man zu erkennen gibt, dass man unzufrieden od. ängstlich ist ≈ Beschwerde <Klagen werden laut, sind zu hören, kommen jemandem zu Ohren>: Das Betragen ihres Sohnes gibt keinen Grund zur Klage 3. Klage (auf etwas (Akk)) (gegen jemanden/etwas) die Einleitung eines (Zivil)Prozesses <das Gericht o. Ä. erhebt, prüft eine Klage, weist eine Klage ab; der Staatsanwalt gibt einer Klage statt>: Seine Klage auf Schmerzensgeld gegen den Hersteller des Medikaments hatte Erfolg
|| K-: Klageschrift || -K: Räumungsklage, Scheidungsklage || NB: ↑ Anklage Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
|
| Kostenlose Hilfsmittel: |
Für Surfer:
Browser Erweiterung |
Wort des Tages |
Hilfe
Für Webmaster: Kostenloser Inhalt | Vernetzung | Nachschlagefeld | Doppelklicken zum Nachschlagen | Werden Sie ein Partner |
|---|