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Kartellrecht |
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Kar·tẹll·recht das <Kartellrechts (Kartellrechtes)> (kein Plur.) rechtliche Bestimmungen zur Bildung von wirtschaftlichen Kartellen kartellrechtlich Kar•tẹll das; -s, -e; Wirtsch; ein Zusammenschluss von großen Firmen, die durch Absprachen hinsichtlich der Preise ihrer Waren Konkurrenz ausschalten: Große Firmen bilden häufig ein Kartell || K-: Kartellamt, Kartellgesetz, Kartellrecht || -K: Preiskartell, Verkaufskartell Übersetzungen
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