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Hausherrin |
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Haus·herr, Haus·her·rin der <Hausherren, Hausherren> 1. (≈ Gastgeber(in)) Die Gäste wurden an der Tür vom Hausherrn begrüßt. 2. (veralt. ≈ Familienoberhaupt) Wenn der Hausherr etwas sagte, durfte es keinen Widerspuch geben. 3. (süddt. österr.) Eigentümer(in) eines Mietshauses vom Hausherren eine Kündigung erhalten Haus•herr der; meist Sg 1. der Gastgeber bei einem Fest od. einer Party ↔ Gast: Der Hausherr führte seine Gäste ins Wohnzimmer 2. meist der Vater, der in einer Familie über alles bestimmt ≈ Familienoberhaupt 3. südd (A) der Besitzer eines (Miets)Hauses: Der Hausherr hat uns die Kündigung geschickt
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