Printer Friendly
Deutsches Wörterbuch / German Dictionary
1.817.190.536 Besucher.
forum mailing list For webmasters
?
New: Language forums
English
Dictionary
Español
Spanish
Dictionary
Deutsch
German
Dictionary
Français
French
Dictionary
Italiano
Italian
Dictionary
العربية
Arabic
Dictionary
中文简体
Chinese Simplified
Dictionary
Polski
Polish
Dictionary
Português
Portuguese
Dictionary
Nederlands
Dutch
Dictionary
Norsk
Norwegian
Dictionary
Ελληνική
Greek
Dictionary
Русский
Russian
Dictionary
Türkçe
Turkish
Dictionary
?

zuhaben
(weiter geleitet durch hatte zu)

0,01 sec.
zu·ha·ben <hast zu, hatte zu, hat zugehabt> (umg.)
I(mit OBJ) jmd. hat etwas Akk. zu etwas geschlossen haben, Sie hatte die Augen zu., Hast du deine Tür auch richtig zu?
II(mit OBJ/ohne OBJ) jmd./etwas hat zu für die Kundschaft geschlossen haben Tut mir leid, aber wir haben schon zu., Das Büro hat den ganzen Juli über zu.

zu•ha•ben (hat) gespr; [Vt]
1. etwas zuhaben etwas geschlossen haben: die Fenster, die Augen zuhaben; [Vi]
2. etwas hat zu etwas ist geschlossen ↔ etwas hat geöffnet <ein Geschäft, ein Laden, ein Lokal, ein Amt>
3. jemand hat zu jemandes Geschäft, Amt, Büro o. Ä. ist geschlossen: Der Friseur hat montags zu
Übersetzungen
zu+ha|ben sep irreg (inf)
vi (Geschäft, Museum, Behörde etc)to be closed or shut
vt Geschäft, Tür etcto keep closed or shut; Kleid, Mantel etcto have done up; jetzt habe ich den Koffer endlich zuI’ve finally got the case shut

zuhabenkeep closed


Zu iGoogle hinzufügen
Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools

?Für die Seite verfügbare Hilfsmittel
Druckfreundlich
Quellennachweis / Link
E-Mail
Feedback
 Wort-Browser:
?

Haftungsausschluss | Datenschutzrichtlinie | Feedback | Copyright © 2010 Farlex, Inc.
Alle auf dieser Website angezeigten Inhalte, einschliesslich Wörterbuch, Thesaurus, Prospekte, Geographien und andere Referenzangaben, dienen nur zu Informationszwecken. Diese Angaben sollten nicht als vollständig und aktuell angesehen werden und sind nicht dafür vorgesehen, den Besuch oder eine Beratung durch einen juristischen, medizinischen oder anderen Experten zu ersetzen. Nutzungsbedingungen.