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Hafenbehörde |
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Ha·fen·be·hör·de die <Hafenbehörde, Hafenbehörden> (meist Plur.) die Behörde, die einen Hafen verwaltet Ha•fen1 der; -s, Hä•fen 1. ein geschützter Platz, an dem Schiffe landen und Passagiere und Ladung an Bord nehmen < meist ein Schiff läuft einen Hafen an, läuft in den/im Hafen ein, läuft aus dem Hafen aus, liegt, ankert im Hafen> || K-: Hafenanlagen, Hafenarbeiter, Hafenausfahrt, Hafenbecken, Hafenbehörde, Hafeneinfahrt, Hafengebühr, Hafengelände, Hafenpolizei, Hafenrundfahrt, Hafenstadt, Hafenviertel || -K: Bootshafen, Fischereihafen, Handelshafen, Jachthafen, Kriegshafen 2. nur Sg, lit; ein Ort, an dem man sich geschützt und sicher fühlt
|| ID in den Hafen der Ehe einlaufen; im Hafen der Ehe landen gespr hum ≈ heiraten Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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