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Gewerkschaftsfunktionär |
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Ge·wẹrk·schafts·funk·ti·o·när, Ge·wẹrk·schafts·funk·ti·o·nä·rin der <Gewerkschaftsfunktionärs, Gewerkschaftsfunktionäre> Funktionär einer Gewerkschaft Funk•ti•o•när der; -s, -e 1. ein Mitglied einer Partei, Gewerkschaft, Organisation o. Ä., das eine wichtige Aufgabe od. Funktion (2) hat <ein führender, hoher Funktionär> || -K: Gewerkschaftsfunktionär, Parteifunktionär 2. hist (DDR); ein leitender Angestellter od. unbezahlter Mitarbeiter des Staates, einer Partei od. Wirtschaftsorganisation, der gewählt wurde || hierzu Funk•ti•o•nä•rin die; -, -nen Ge•wẹrk•schaft die; -, -en; eine Organisation, die die Interessen der Arbeitnehmer (meist einer bestimmten Berufsgruppe) gegenüber den Arbeitgebern bzw. dem Staat vertritt: die Gewerkschaft der Angestellten || K-: Gewerkschaftsbeitrag, Gewerkschaftsbewegung, Gewerkschaftsführer, Gewerkschaftsfunktionär, Gewerkschaftsmitglied, Gewerkschaftssekretär, Gewerkschaftssitzung, Gewerkschaftsvorsitzende (Gewerkschaftsbeitrag, Gewerkschaftsbewegung, Gewerkschaftsführer, Gewerkschaftsfunktionär, Gewerkschaftsmitglied, Gewerkschaftssekretär, Gewerkschaftssitzung, Gewerkschaftsvorsitzender) || -K: Druckergewerkschaft, Eisenbahnergewerkschaft, Polizeigewerkschaft usw || hierzu ge•wẹrk•schaft•lich Adj Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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