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geschäftsfähig |
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ge·schạ̈fts·fä·hig Adj. ge·schạ̈fts·fä·hig rechtsw.: (↔ geschäftsunfähig) so, dass eine Person (rechtlich gesehen) Geschäfte abschließen kann Der Junge ist noch nicht volljährig, also nur beschränkt geschäftsfähig. Geschäftsfähigkeit ge•schạ̈fts•fä•hig Adj; nicht adv, Jur; (z. B. aufgrund des Alters) fähig, selbstständig rechtlich gültige Geschäfte1 (1) zu machen ↔ geschäftsunfähig || hierzu Ge•schạ̈fts•fä•hig•keit die; nur Sg Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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