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Gerichtsvollzieher |
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Ge·rịchts·voll·zie·her, Ge·rịchts·voll·zie·he·rin der <Gerichtsvollziehers, Gerichtsvollzieher> Beamter, der Vorladungen zustellt oder Pfändungen vornimmt Ge•rịchts•voll•zie•her der; -s, -; ein Mitarbeiter der Justizbehörde, der (auf Anordnung eines Gerichts) z. B. Pfändungen durchführt Gerichtsvollzieher noun noun / masculine / feminine Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollziehers; Gerichtsvollzieher), Gerichtsvollzieherin (Gerichtsvollzieherin; Gerichtsvollzieherinnen) [gəˈrɪçtsfɔlʦiːɐ, gəˈrɪçtsfɔlʦiːərɪn] (Beruf) Beamter, der Geld und wertvolle Gegenstände pfändet, wenn jd seine Schulden nicht zahlen kann
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