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Gerichtsschreiber |
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Ge·rịchts·schrei·ber, Ge·rịchts·schrei·be·rin der <Gerichtsschreibers, Gerichtsschreiber> (schweiz.) Jurist, der für die Kanzleigeschäfte eines Gerichtes1 verantwortlich ist, das Protokoll führt und die Urteile redigiert (hat beratende Stimme in den Gerichtssitzungen) Schrei•ber der; -s, - 1. jemand, der einen Text geschrieben (2) hat ≈ Verfasser: Kennen Sie den Schreiber dieses Briefes? 2. veraltend ≈ Schriftführer, Sekretär <Schreiber bei Gericht sein> || -K: Gerichtsschreiber, Kanzleischreiber 3. gespr; ein Bleistift, Kugelschreiber, technisches Schreibgerät usw || zu 1. und 2. Schrei•be•rin die; -, -nen Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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