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gebührt |
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ge·büh·ren <gebührt, gebührte, hat gebührt> I. (ohne OBJ) etwas gebührt jmdm. (geh. ≈ zustehen) der angemessene Lohn für jmds. Einsatz sein Für seine uneigennützige Hilfe gebührt ihm unser Dank. II. (mit SICH) etwas gebührt sich (geh.) sich gehören Es gebührt sich nicht, in Kirchen laut zu sprechen.
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