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gebührenfrei |
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ge·büh·ren·frei Adj. ge·büh·ren·frei (↔ gebührenpflichtig) so, dass für etwas keine Gebühren zu entrichten sind Gebührenfreiheit Ge•bühr [gə'byːɐ] die; -, -en 1. oft Pl; eine (Geld)Summe, die man für bestimmte (öffentliche) Dienste einer Institution, eines Anwalts, eines Arztes usw zahlen muss <eine Gebühr erheben, erhöhen, bezahlen/entrichten; jemandem eine Gebühr erlassen; etwas gegen (eine) Gebühr bekommen, leihen>: Muss ich beim Geldwechseln Gebühren bezahlen? || K-: Gebührenerhöhung, Gebührenerlass, Gebührenermäßigung || -K: Anmeldegebühr, Autobahngebühr, Beitrittsgebühr, Prüfungsgebühr, Rundfunkgebühr, Transportgebühr, Vermittlungsgebühr; Sondergebühr 2. nach Gebühr geschr; so, wie es jemand/etwas verdient (3) ≈ gebührend, genügend: Wir haben seine Bilder nach Gebühr bewundert 3. über Gebühr geschr; mehr als nötig od. angemessen: Die Kinder haben meine Geduld über Gebühr beansprucht || zu 1. ge•büh•ren•frei Adj
Übersetzungen gebührenfrei at no charge, free of charge, nonchargeable, toll-free gebührenfrei esente dalle tasse
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