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Finanzbeamte |
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Fi·nạnz·be·am·te, Fi·nạnz·be·am·tin der <Finanzbeamten, Finanzbeamten> jmd., der in der Finanzverwaltung arbeitet Be•ạm•te der; -n, -n; jemand (z. B. ein Lehrer od. Polizist), der im Dienst des Staates arbeitet und dadurch bestimmte Rechte (z. B. Anstellung auf Lebenszeit, Anspruch auf Pension) und Pflichten (z. B. Verfassungstreue, Streikverbot) hat || K-: Beamtenanwärter, Beamtenbeleidigung, Beamtenlaufbahn || -K: Finanzbeamte, Kriminalbeamte, Polizeibeamte, Postbeamte, Verwaltungsbeamte, Zollbeamte || NB: ein Beamter; der Beamte; den, dem, des Beamten || hierzu Be•ạm•tin die; -, -nen || ► Amt Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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