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entmündigen |
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ent·mụ̈n·di·gen <entmündigst, entmündigte, hat entmündigt> (mit OBJ) jmd. entmündigt jmdn. 1. rechtsw.: beschließen, dass jmd. nicht mehr als mündig gilt, weil er nicht (mehr) frei über sich bestimmen kann und daher einen Vormund/ Betreuer braucht Der geistig schwer behinderte Mann wurde entmündigt. 2. (umg.) mit jmdm. so umgehen, als ob er nicht selbst über sich bestimmen könnte Und ich gehe doch heute Abend weg – ich lasse mich von dir nicht entmündigen ! siehe auch Vormundschaft ent•mụ̈n•di•gen; entmündigte, hat entmündigt; [Vt] meist das Gericht entmündigt jemanden Jur; ein Gericht (2) beschließt, dass jemand bestimmte Rechte nicht mehr hat, weil er z. B. geisteskrank od. Alkoholiker ist || hierzu Ent•mụ̈n•di•gung die Übersetzungen ent|mụ̈n|di|gen ptp <entmụ̈ndigt> vt (Jur) → to (legally) incapacitate, to declare incapable of managing one’s own affairs; (wegen Geisteskrankheit auch) → to certify; das Fernsehen entmündigt die Zuschauer, wenn … → television takes away the viewer’s right to form an independent opinion when …
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