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einweisen |
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ein·wei·sen <weist ein, wies ein, hat eingewiesen> (mit OBJ) jmd. weist jmdn. in etwas Akk. ein 1. (≈ instruieren) jmdm. die notwendigen Erklärungen geben, damit er eine bestimmte Arbeit tun kann Er wies die Aushilfe in die Arbeit ein. 2. anordnen, dass jmd. eingeliefert wird Der Arzt hat sie ins Krankenhaus eingewiesen. ein•wei•sen (hat) [Vt] 1. jemanden (irgendwohin) einweisen veranlassen, dass jemand, der krank ist, ein Verbrechen begangen hat o. Ä., an einen bestimmten Ort kommt und dort meist längere Zeit untergebracht wird <jemanden in eine Klinik, ein Heim, in das Gefängnis einweisen> 2. jemanden (in etwas (Akk)) einweisen jemandem eine neue Arbeit od. Aufgabe erklären, sodass er weiß, was er tun muss 3. jemanden/etwas (in etwas (Akk)) einweisen dem Fahrer eines Fahrzeugs o. Ä. Zeichen geben, damit er an eine bestimmte Stelle fährt <jemanden/ein Fahrzeug in eine Parklücke einweisen>
|| hierzu Ein•wei•sung die Übersetzungen einweisen hospitalizar
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